Unsere
Leistungen
Wir würden uns freuen, bei Ihren Bedürfnissen Ihnen helfen zu können.
Räumlichkeiten
aufräumen, putzen
Fenster & Rahmen
waschen und reinigen
Wäsche
waschen & bügeln
Mahlzeiten / Essen
holen / zubereiten / gehen
Einkauf
erledigen & mitgehen
Begleitung / Ausflug
gehen oder fahren
Erledigungen / Fahrten
Arzt / Apotheke / Post / etc.
Hausmeistertätigkeit &
geringe Gartenarbeiten
Menschen ab Pflegegrad 1
Personen und Seniorinnen/Senioren, die aufgrund von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit ihren Haushalt nicht mehr eigenständig führen können. Dies schließt Familien mit Kindern unter 12 Jahren sowie Personen nach Krankenhausaufenthalt oder Operation ein, die häusliche Unterstützung benötigen.
*Haushaltshilfe für Pflegebedürftige nach § 45b SGB XI gemäß gesetzlicher Vorgaben
Schwangere, vor & danach
Sind Sie schwanger oder bereits entbunden? In dieser Lebensphase ist professionelle Unterstützung von besonderer Bedeutung. Während der Schwangerschaft sowie im Wochenbett besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Wir begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Bereitstellung der Haushaltshilfe.
*Die Haushaltshilfe für Schwangere ist in § 24h SGB V geregelt
Im Krankheitsfall
Im Krankheitsfall übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Haushaltshilfe. Ein Anspruch besteht. Dies gilt insbesondere, wenn wegen der Erkrankung die Haushaltsführung nicht möglich ist oder eine Krankenhausbehandlung oder Rehabilitation erforderlich wird.
Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt gemäß § 38 SGB V.
Reha Aufenthalte
Die Krankenkasse bezahlt eine Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt, wenn der Versicherte den Haushalt vorübergehend nicht führen kann und im Haushalt keine andere Person die Versorgung übernimmt. Die Kosten werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen übernommen und bedürfen einer ärztlichen Verordnung sowie Antragstellung. Die Anspruchsvoraussetzungen für
Haushaltshilfe nach Rehabilitationsmaßnahmen sind in § 38 SGB V geregelt.