Ambulanter
Service
mit Herz
Haushaltshilfe, Betreuung & Alltagsbegleitung
Anerkannt nach Sozialgesetzbuch SGB XI bei allen Krankenkassen
Abrechnung erfolgt mit Pflege- und Krankenkassen.
Villingen-Schwenningen, Rottweil, Donaueschingen, Tuttlingen & Umgebung
Ihr Partner für liebevolle Unterstützung
Unser mobiler und ambulanter Service mit Herz bietet Ihnen umfassende Dienstleistungen rund um Ihr Haus an. Wir verstehen uns als freundliches & familiäres Team, das Ihnen nicht nur bei der Haushaltsführung zu Seite steht, sondern wir bieten umfassende Arbeitsleistungen an.
§ 45a SGB XI betrifft "Angebote zur Unterstützung im Alltag" und ist Teil des Sozialgesetzbuchs (XI) für die soziale Pflegeversicherung. Diese Angebote, die von anerkannten Anbietern erbracht werden, sollen pflegebedürftige Menschen länger zu Hause betreuen können, Angehörige entlasten und den Alltag erleichtern, z. B. durch Betreuungsgruppen oder Haushaltshilfen.

ab Pflegerad 1 bis 5
Personen & Senioren die aufgrund von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit ihren Haushalt nicht mehr vollständig oder selbstständig führen können.
Dies gilt auch für Familien mit Kindern unter 12 Jahren (ohne Altersbeschränkung bei Kindern mit Behinderung) sowie für Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation Unterstützung benötigen.
Schwangere und / oder im Krankheitsfall, Urlaubsvertretung
In dieser Zeit ist eine Unterstützung besonders wichtig. Sie haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe.
Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund der Erkrankung oder einer Verhinderung die Weiterführung des Haushalts, nicht möglich ist.
Krankenhausaufenthalt & Rehabilitation
Haushaltshilfe nach einem Krankenhausaufenthalt oder Reha, wenn der Patient den Haushalt vorübergehend nicht weiterführen kann und keine andere Person im Haushalt den Haushalt weiterführen kann. Die Kassenkassen übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.