Unsere Leistungen
Wir würden uns freuen Ihnen zu helfen und gemeinsam eine Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden!
Für Menschen mit Pflegerad 1- 5
Personen & Senioren die aufgrund von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit ihren Haushalt nicht mehr selbstständig führen können. Dies gilt auch für Familien mit Kindern unter 12 Jahren (oder ohne Altersbeschränkung bei Kindern mit Behinderung) sowie für Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation Unterstützung benötigen.
*Haushaltshilfe für Pflegebedürftige nach § 45b SGB XI
Schwangere, vor & danach
Sind Sie schwanger oder bereits entbunden? In dieser Zeit ist eine Unterstützung besonders wichtig. Während der Schwangerschaft und nach der Geburt haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Wir unterstützen Sie von der Beantragung bis zur Bereitstellung unserer Haushaltshilfe.
*Haushaltshilfe für Schwangere ist im § 24h SGB V geregelt
Im Krankheitsfall
Im Krankheitsfall kann eine Haushaltshilfe unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund der Erkrankung die Weiterführung des Haushalts, nicht möglich ist oder eine Krankenhausbehandlung oder Rehabilitation erforderlich ist.
*Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt nach § 38 SGB V.
Krankenhausaufenthalte & Reha
Haushaltshilfe nach einem Krankenhausaufenthalt kann von der Krankenkasse bezahlt werden, wenn der Patient den Haushalt vorübergehend nicht weiterführen kann und keine andere Person im Haushalt den Haushalt weiterführen kann. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
*Haushaltshilfe nach einer Rehabilitation (Reha) ist im § 38 SGB V geregelt.
Räumlichkeiten
aufräumen, putzen

Fenster & Rahmen
waschen & reinigen

Wäsche
waschen & bügeln

Einkauf
erledigen & mitgehen

Erledigungen / Fahrten
Arzt / Apotheke / Post / etc.

Mahlzeiten / Essen
holen / zubereiten / gehen

Begleitung / Ausflug
gehen oder fahren

Hausmeistertätigkeit &
geringe Gartenarbeiten
