Ambulanter
Service mit Herz
Haushaltshilfe, Betreuung & Alltagsbegleitung
Anerkannt nach §45, Sozialgesetzbuch in BW
Pflegebedürftige / nach Reha-, bzw. Krankenhausaufenthalt & Schwangere
Ihr Partner für liebevolle Unterstützung
Villingen - Schwenningen, Tuttlingen, Rottweil, Donaueschingen & Umgebung
Unser mobiler und ambulanter Service mit Herz bietet Ihnen umfassende Dienstleistungen rund um Ihr Haus an. Wir verstehen uns als freundliches & familiäres Team, das Ihnen nicht nur bei der Haushaltsführung zu Seite steht, sondern wir bieten umfassende Arbeitsleistungen an.

Haushalte mit Pflegerad 1 bis 5
Personen & Senioren die aufgrund von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit ihren Haushalt nicht mehr selbstständig führen können. Dies gilt auch für Familien mit Kindern unter 12 Jahren (oder ohne Altersbeschränkung bei Kindern mit Behinderung) sowie für Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation Unterstützung benötigen.
Schwangere und / oder im Krankheitsfall
Sind Sie schwanger oder bereits entbunden? In dieser Zeit ist eine Unterstützung besonders wichtig. Sie haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe.
Im Krankheitsfall oder nach einer Reha kann eine Haushaltshilfe unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund der Erkrankung die Weiterführung des Haushalts, nicht möglich ist.
Krankenhausaufenthalt & Rehabilitation
Haushaltshilfe nach einem Krankenhausaufenthalt kann von der Krankenkasse bezahlt werden, wenn der Patient den Haushalt vorübergehend nicht weiterführen kann und keine andere Person im Haushalt den Haushalt weiterführen kann. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.